Wasser ist Lebenselexier. Trinkwasser ist Lebensmittel ...

Die Aufgabe der Bohn Haustechnik besteht darin, das Lebensmittel Trinkwasser durch fachgerechte Installation klar, kalt, geruch- und farblos bis zur letzten Entnahmestelle zu transportieren - so wie es Norm und Trinkwasserverordnung vorgeben.

 

Im Bau sanitärer Anlagen liegt der Ursprung von Bohn Haustechnik. Seit dem Jahr 1981 installieren wir Trink- und Warmwassernetze sowie Abwasseranlagen, stets orientiert am Stand der Technik.

 

Sanitäre Installationen von Bohn Haustechnik sind sicher und hygienisch einwandfrei sowie schall- und brandschutztechnisch optimiert. Dies kann durch enge Zusammenarbeit mit unseren Industrie-Partnern, ständige Fortbildung und Verarbeitung hochwertiger Produkte gewährleistet werden.

 

Zu unseren weiteren Leistungen gehören:

  • Planung und Installation von Anlagen zur zentralen und dezentralen Trinkwassererwärmung
  • Planung und Installation von Wasseraufbereitungsanlagen
  • Planung und Installation von Anlagen zur Dachentwässerung
  • Planung und Installation von Anlagen zur Regenwassernutzung
  • Planung und Installation von Druckerhöhungs- und Hebeanlagen
  • Planung und Installation von Druckluftanlagen

TRENDTHEMA - Wärmezählern für Warmwasserbereitung

Quelle: WDV/Molliné GmbH, Stuttgart

Ab 31.12.2013 muss der Wärmeverbrauch nach HKVO 2009 mit Wärmezählern gemessen werden. Eine rechnerische Ermittlung wie bislang üblich, ist dann nicht mehr zulässig.

 

Für den fristgerechten Einbau der Wärmezähler ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich.

Nur wenn die Erfassung mit einem unzumutbar hohen Aufwand verbunden ist, ist gemäß § 9 Abs. 1 HKVO eine Befreiung von dieser Pflicht möglich. Unzumutbarkeit liegt jedoch "nur bei Kompaktanlagen vor, in denen Heizkessel und Warmwasserbetreiter in einer Einheit gefertigt sind. Dort würde ein Eingriff in die Interne Verrohrung der einheit zum Einbau eines Wärmezählers zum Erlöschen der Bauzulassung führen." (Dipl.-Ing. Joachim Wien, Heizungsjournal, Heft 9, September 2013, S.14)

 

Sind die Zähler bis 31.12. 2013 nicht installiert, können Mieter die Heizkostenabrechnung (gemäß § 12 Abs. 1 der HKVO) um 15 % kürzen.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage, vor allem zum Ablauf der Frist, sollten Immobilieneigentümer sich rechtzeitig an einen kompetenten Installationspartner wenden.

 

Als kompetenter Fachbetrieb beraten wir Sie gerne!

TRENDTHEMA - Die Trinkwasserverordnung 2012

Trinkwasser-Installationen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen – unabhängig von der Größe des Warmwasser-Speichers und dem Inhalt bzw. der Länge der Rohrleitungen – zu den Kleinanlagen und brauchen laut Trinkwasserverordnung nicht auf Legionellen untersucht zu werden.

 

Kleinanlagen sind wie folgt definiert:

  • Inhalt des Warmwasserspeichers bzw. -erwärmers ≤ 400 Liter,
  • Inhalt der längsten Rohrleitung ≤ 3 Liter.

Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Trifft eines von beiden nicht zu, so handelt es sich um eine Großanlage.

 

Großanlagen sind wie folgt definiert:

  • Inhalt des Warmwasserspeichers bzw. -erwärmers > 400 Liter und/oder
  • Inhalt der längsten Rohrleitung > 3 Liter.

 

Trinkwasseranlagen mit zentralen Durchfluss-Wassererwärmern zählen demnach ebenfalls zu den Großanlagen, wenn die Rohrleitung zwischen Erwärmer und entferntester Entnahmestelle mehr als 3 Liter Wasser enthält.

Eine Trinkwasser-Installation muss untersucht werden, wenn:

a) es sich um eine Großanlage handelt, in der Wasser vernebelt wird und
b) sich diese Anlage in einem öffentlichen oder gewerblich genutzten Gebäude (mit mehr als zwei Wohneinheiten) befindet.

 

Als zertifizierter Fachbetrieb beraten wir Sie gerne!

 

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